
Naturheilkunde
Naturheilverfahren
Beim OrthoTeam RheinMain erfolgt die Diagnostik und Behandlung von orthopädischen Erkrankungen auch mit Naturheilverfahren.
Homöopathische und antihomotoxische Komplextherapie
Begründet wurde die Homöopathie 1807 durch Samuel Hahnemann. Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche Therapieform, bei der die Lebenskräfte gestärkt, die Selbstheilungskräfte angeregt und das Leiden von innen heraus beseitigt werden soll. Nach der Ähnlichkeitsregel: „Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt“ erfolgt die Therapie. Stoffe, die in homöopathischer Verdünnung (Potenzierung) beim Erkrankten die Stimulation der Selbstheilungskräfte bewirken rufen in hoher Dosierung beim Gesunden Krankheitssymptome hervor.
In der Orthopädie und Sportmedizin werden vorzugsweise folgende Substanzen verwendet:
- Arnica (Bergwohlverleih): bei Entzündung, Verletzungen, Muskelkater und Schwellungen
- Bryonia (weiße Zaunrübe): bei stechenden Schmerzen
- Rhus toxicodendron (Giftsumach): bei Beschwerden in Ruhe, wenn Bewegung hilft
- Arsenicum album: bei brennenden und reißenden Schmerzen
- Ruta graveolens (Gartenraute): bei Knochenhautentzündung
- Solanum dulcamara (Bittersüß): bei Gelenkentzündung durch Kälte/Nässe
- Sanguinaria canadensis (Kanadische Blutwurzel): bei rheumatischen Beschwerden
- Sulfur (Schwefel): ebenfalls bei rheumatischen Beschwerden
- Chamomilla (Kamille): bei Schmerz- und Entzündungszuständen
- Symphytum (Beinwell): bei Knochen- und Knochenhautverletzung und Schmerz
- Der Einsatz dieser Substanzen erfolgt als Einzelgabe oder in Form von Komplexpräparaten. Zu nennen sind hier die Präparate der Fa. Heel: Zeel oder Traumeel, bei Schwindel auch Vertigoheel. Bei Muskel und Weichteilrheumatismus nutzen wir Komplexpräparate der Fa. Pascoe: Spondylopasc oder Rheumapasc als Injektionsserie.
Als Komplikationsmöglichkeit ist wie bei allen Spritzengaben die Gefahr einer Infektion zu nennen, selbstverständlich erfolgt jede Spritzengabe unter Beachtung aller vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich.
Ärztliche Leistung und Beratung werden nach GOÄ berechnet, die Präparate werden auf Privatrezept (keine Erstattung durch die Krankenkasse gemäß §12) verschrieben.
Neben der Therapie mit homöopathischen Substanzen wird die Akupunktur als alternative Heilmethode angeboten.