Kinesiotaping
Die Behandlung mit Kinesiotaping ist als unterstützende Therapie in vielen Ländern der Welt mittlerweile einw ichtiger Bestandteil moderner Behandlungskonzepte in der Orthopädie und Sportmedizin.
Da Kinesio-Taping keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ Ziffer 207. Weitere Informationen erhalten sie direkt von ihrem behandelden Arzt.